Telematik in der Praxis |
Wer steckt dahinter?Im November 2003 wurde das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ beschlossen. Das Gesetz sieht die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vor. Dabei steht die Karte für die Telematikinfrastruktur, die den Austausch von Patientendaten im Gesundheitswesen ermöglicht. Zuständig für die Etablierung der Telematikinfrastruktur ist das Unternehmen gematik. Die elektronische Gesundheitskarte ist mittlerweile bei allen Versicherten angekommen. Die Telematikinfrastruktur ist jedoch nach über zehn Jahren immer noch nicht ausgebaut. Um den Ausbau der TI voran zu treiben, wurde das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ beschlossen. Das sog. E-Health Gesetz ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Das E-Health Gesetz enthält einen konkreten Fahrplan zur Einführung der Telematikinfrastruktur und setzt einen zeitlichen Rahmen. Alle Arztpraxen und Krankenhäuser sollen bis Ende 2018 an die Telemaik-Infrasturktur angeschlossen sein. Damit der Prozess beschleunigt wird, droht die Bundesregierung mit Fristen und Sanktionen. Anreiz für die frühzeitige Einführung in Praxen und Krankenhäusern sind Vergünstigungen bei der Anschaffung der Geräte und der Software.
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