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Weitere Anwendungen

Verpflichtend für die gesetzlich versicherten Patienten ist die Speicherung der administrativen Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte. Neben einem Foto des Versicherten, welches auf die Karte gedruckt ist, werden die Verwaltungsdaten gespeichert. Die Verwaltungsdaten umfassen Angaben zur versicherten Person (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Angaben zur Krankenversicherung) (Quelle: gematik FAQ).

Laut der Gematik ist die Speicherung weiterer Angaben optional und von der versicherten Person kann festgelegt werden, ob persönliche Daten gespeichert werden sollen. Diese optionalen Angaben umfassen einen Notfalldatensatz, einen Medikationsplan, elektronische Arztbriefe, elektronische Patientenakte, elektronisches Patientenfach.

1. elektronisches Rezept

Das elektronische Rezept soll das bisher vom Arzt verordnete Rezept („ärztliche Verordnungen“) in Papierform ablösen. Das heißt ein Ausdruck des Rezepts vom Arzt ist in Zukunft nicht mehr vorgesehen. Der Apotheker kann sich das Rezept in der Apotheke auf seinem Computer anzeigen lassen, nachdem dieses vom Arzt auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wurde.

2. Notfalldaten-Management

Der Notfalldatensatz speichert relevante Infos wie Allergien gegen z.B. ein bestimmtes Antibiotikum oder Schmerzmittel. Neben Allergien beinhaltet der Notfalldatensatz Informationen über chronische Erkrankungen, sowie wichtige frühere Operationen, Medikamente, wichtige medizinische Hinweise (z.B. Schwangerschaft), sowie die Kontaktdaten behandelnder Ärzte und Angehöriger. Im Notfall, z.B. der Erstversorgung durch den Notarzt/Rettungsdienst, können diese Daten ausgelesen werden.
Datensatz „Persönliche Erklärungen“

Der Datensatz „Persönliche Erklärungen“ soll Informationen darüber enthalten, wo der Patient Willenserklärungen aufbewahrt. Zu diesen persönlichen Erklärungen gehört z.B. die Patientenverfügung, ein Organspendeausweis oder eine Vorsorgevollmacht. Die Speicherung dieser Daten soll im Ernstfall, also wenn der Patient nicht mehr ansprechbar ist „Aufschluss über dessen mutmaßlichen Willen ermöglichen und so Behandlungsentscheidungen in diesem Sinne beeinflussen können“11.

3. Medikationsplan

Auf der elektronischen Gesundheitskarte soll künftig die Dokumentation aller „Medikationsdaten, Arzneimittelverordnungsdaten und Therapievorschlagsdaten“ möglich sein10. Der Nutzen wird vor allem darin gesehen, sowohl für behandelnde Ärzte, als auch Apotheker einen strukturierten Überblick über einzunehmende Medikamente zu schaffen. Dadurch sollen sowohl Arzneimittelverwechslungen, als auch Fehl- und Doppelverordnungen verhindert werden10 und somit soll die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert werden15.

4. elektronischer Arztbrief

Der elektronische Arztbrief soll die „konventionelle Übermittlung durch Post-, Boten- oder Kurierdienst durch die Nutzung sicherer elektronischer Verfahren ersetzen“17. Er wird unabhängig von den Anwendungen der Gesundheitskarte eingeführt. Bei Bedarf kann der elektronische Arztbrief zusätzlich auf der Gesundheitskarte gespeichert werden.

5. elektronische Patientenakte

 

6. elektronisches Patientenfach

Das elektronische Patientenfach enthält durch von Versicherten selbst oder für sie zur Verfügung gestellte Daten. Versicherte können z.B. Blutzuckerwerte, Pulsmessungen oder Patiententagebücher darin speichern. Der Arzt dokumentiert in der Patientenakte u.a. Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen. Diese kann er dem Patienten zugänglich machen, sie werden dann im elektronischen Patientenfach aufgenommen. Der Patient bekommt Einsicht in seine eigenen Daten und ist besser über die eigene Diagnose und Therapie informiert. Der Patient erlangt Autonomie und kann über seine Gesundheit mitbestimmen.

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