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Was braucht die Telematik?

Die Telematik besteht aus zwei Komponenten: der elektronischen Gesundheitskarte, die sie bereits besitzen und der Telematik-Anbindung des Arztes an einen zentralen Server.

1. Die elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte ist ein wichtiges Element der Telematik-Infrastruktur. Darauf ist ein Foto des Inhabers gedruckt und sie enthält einen Chip, auf dem zum jetzigen Zeitpunkt die Stammdaten des Patienten gespeichert sind. Die Stammdaten umfassen den Namen, Anschrift, das Geburtsdatum und die zugehörige Krankenkasse. Die Stammdaten dienen der Identifikation der Person, vergleichbar mit den Daten auf einer Bankkarte.

2. Telematik-Anbindung an einen zentralen Server

Die elektronische Gesundheitskarte allein reicht nicht aus, um die Telematik im Gesundheitswesen einzusetzen. Zusätzlich zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auf Patientenseite müssen sich die Akteure im Gesundheitswesen: im Rettungsdienst, in Krankenhäusern und im ambulanten Bereich (Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Psychotherapeuten) mit weiterer Technik ausstatten. Diese soll die Onlineverbindung zu einem einheitlichen Server für alle gesetzlichen Krankenkassen herstellen. In Bezug auf die elektronische Gesundheitskarte muss eine Software, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) eingeführt werden. Durch diese Software soll über die Onlineverbindung die Gültigkeit des Versichertenverhältnisses überprüft werden, um Betrug im Umgang mit Krankenkassenleistungen zu verhindern. Darüber hinaus wird die Aktualität der gespeicherten Daten gewährleistet, indem Änderungen von Patientendaten wie der Wohnort nicht nur in der Patientenakte eines behandelnden Arztes, sondern in der Patientenakte auf dem Server aktualisiert wird. Personenbezogene Daten und der Versichertenstatus sollen überprüft und aktualisiert werden.

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